PATIENTENVERFÜGUNG UND VOLLMACHT
Das braucht Jeder.
Schaffen Sie Sicherheit für den Ernstfall.
Eine Vorsorgevollmacht regelt, WER Sie vertritt und rechtsverbindliche Erklärungen in Ihrem Namen abgeben darf, wenn Sie es nicht mehr selbst können.
Betreuungsverfügungen sollen eine zusätzliche Absicherung sein und verhindern, dass eine Ihnen unbekannte Person die gesetzliche Betreuung übernimmt.
Wer minderjährige Kinder hat, sollte die Frage der Vormundschaft in einer Sorgerechtsverfügung regeln.
Mit der Patientenverfügung legen Sie fest, wie Sie medizinisch versorgt werden möchten wenn Sie nicht mehr in der Lage sind medizinischen Maßnahmen zuzustimmen. Das kann in Todesnähe sein, bei einer unheilbaren Krankheit im Endstadium, bei Hirnschädigung oder Hirnabbau.
Alle Verfügungen greifen nur, wenn Sie volljährig sind und selbst nicht mehr für sich entscheiden können.
Es ist eine Frage der Liebe zu seinen Angehörigen diese Fragen rechtzeitig selbst zu klären.
Wir informieren Sie gerne ehrenamtlich und kostenlos zu diesen Themen.
Vereinbaren Sie einen Termin unter Telefon 0176/9905 6060.
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